Beitragsordnung
BEITRAGSORDNUNG
der
FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.
gemäß
Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes
vom 31.03.2010
§ 1 Beitragsschuldner
Beitragsschuldner sind die persönlichen Mitglieder sowie die Ortsverbände
der FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.
§ 2 Fälligkeit
Die Beiträge sind zu Beginn eines jeden Jahres fällig. Die Abrechnung erfolgt
jahresgenau.Die Mitglieder erteilen der „FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V.“
eine Einzugsermächtigung.
§ 3 Beitragshöhe
Der Jahresbeitrag beträgt:
a) für Schüler, Studenten, Rentner, Auszubildende,
Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger € 12,00
b) für alle sonstigen persönlichen Mitglieder € 24,00
c) für persönliche Mitglieder die in einem Ortsverband der
FREIEN WÄHLER im Kreisgebiet des Kreises Bergstraße
organisiert sind, pro Ortsverband € 55,00
§ 4 Befreiung
Für Menschen mit einer anerkannten Behinderung von mehr als 50%
Beeinträchtigung kann der Vorstand auf Antrag den reduzierten Beitragssatz
festsetzen.
§ 5 Bescheinigung
Die Bescheinigung über den Erhalt der Mitgliedsbeiträge wird elektronisch
vom Schatzmeister ausgestellt. Die Mitgliedsbeiträge sind gem. § 34
Einkommenssteuergesetz von der Steuer absetzbar.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung der
FREIEN WÄHLER Kreis Bergstraße e.V. am 12.05. 2010 rückwirkend zum
01.01.2010 in Kraft.
Vorsitzender:
Walter Öhlenschläger- Wilhelm-Leuschner-Straße 10 - 68649 Groß-Rohrheim -
Tel. (0 62 45) 90 50 76
Volksbank Weschnitztal eG - Konto 100 075 175 - BLZ 509 615 92
Kreisgeschäftsstelle: Tel. (0 62 07) 73 67 - Fax (0 62 07) 94 86 48
Internet: www.freie-waehler-bergstrasse.de